Unser Mitstreiter Martin Singe hat der Tageszeitung „Junge Welt“ am 15. Oktober 2026 ein Interview zur Frage der völkerrechtlichen Bewertung von Atomeinsätzen gegeben. Wir veröffentlichen es hier mit freundlicher Genehmigung von Martin.
Vor dem rheinland-pfälzischen Fliegerhorst Büchel haben Sie am Sonnabend mit Mitstreitern und
Mitstreiterinnen eine Mahnwache organisiert. Was war der Anlass?
Wir haben mit insgesamt etwa 50 Personen gegen das am Dienstag begonnene Atomkriegsmanöver
»Steadfast Noon« der NATO und die Beteiligung der Bundeswehr daran protestiert. Bei der jährlichen
Übung wird das Szenario eines Atomkrieges über Europa simuliert. Die USA, alle europäischen Staaten mit
»nuklearer Teilhabe« und weitere unterstützende Staaten sind beteiligt.
Es wird geübt, wie die Atombomben, die in Büchel lagern, an die dort stationierten »Tornado«-Kampfjets
montiert und wie sie über den Zielgebieten abgeworfen werden. Die Atombombenabwürfe werden mit
Attrappen simuliert. Wo die Ziele liegen, ist immer geheim.
Warum ist die Beteiligung der Bundeswehr problematisch?
Die in Büchel stationierten »Tornado«-Atombomber nehmen an dem Manöver teil, obwohl die Verwendung
von Atomwaffen durch die Bundeswehr gemäß Völkerrecht ein Kriegsverbrechen bedeutet. Bei der
Einbindung von Nichtkernwaffenstaaten wie Deutschland in den möglichen Einsatz von US-Atomwaffen
wird von »nuklearer Teilhabe« gesprochen. Diese ist unseres Erachtens nicht nur problematisch, sondern
völkerrechtswidrig. Bei unserer Aktion am Wochenende haben wir eine symbolische Völkerrechtsschranke
vor dem Standort Büchel und den dort gelagerten Atombomben aufgebaut, um das bildlich zu zeigen.
Erstens steht das humanitäre Völkerrecht jedem Atomwaffeneinsatz und auch jeder Drohung mit einem
solchen Einsatz entgegen. Ein Atomkriegsmanöver bedeutet ja die Bereitschaft zum Einsatz von Atomwaffen
im Ernstfall und ist damit eine Drohung. Und zum zweiten hat Deutschland den nuklearen
Nichtverbreitungsvertrag unterzeichnet. Der verbietet unter anderem, dass ein Nichtatomwaffenstaat
Atomwaffen mittelbar oder auch unmittelbar annimmt. Die Stationierung von US-Atombomben in Büchel ist praktisch eine mittelbare Annahme von Atomwaffen, die im Ernstfall zur unmittelbaren Annahme würde,
wenn der US-Präsident sie freigibt und Piloten der Bundeswehr sie ins Ziel fliegen müssen.
Sie verweisen auf das Bundesjustizministerium.
Das Ministerium erklärt auf seiner Homepage das Völkerrecht und dort wird klar gesagt, dass jede
Verwendung von Atomwaffen durch deutsche Soldaten oder Soldatinnen ein Kriegsverbrechen bedeutet.
Das ist die völkerrechtlich korrekte Auslegung des humanitären Völkerrechtes. Wenn aber jede Verwendung
von Atomwaffen durch Bundeswehr-Angehörige ein Kriegsverbrechen ist, dann bedeutet die Teilnahme an
»Steadfast Noon« die Vorbereitung eines Kriegsverbrechens.
Das Protestbündnis hat einen offenen Brief an Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius von der
SPD und Bundeskanzler Friedrich Merz von der CDU geschrieben. Was fordern Sie von den beiden?
Wir haben an Merz und Pistorius appelliert, die Beteiligung der Bundeswehr an den Atomkriegsübungen der
NATO abzusagen, um so auch die zur Beteiligung vorgesehenen Soldaten und Soldatinnen nicht in
Gewissensnot zu bringen. Rechtswidrige Befehle dürfen sie nicht befolgen.
Hat die Gefahr eines atomaren Krieges aus Ihrer Sicht zugenommen?
Auf jeden Fall. Weltweit gibt es über 12.000 Atomwaffen, davon sind über 4.000 sofort einsatzbereit. Das
Atomkriegsmanöver dokumentiert in erschreckender Weise die Bereitschaft von NATO und
Bundesregierung, im »Ernstfall« einen Atomkrieg zu führen, der zumindest ganz Europa vernichten würde.
Alle Atommächte rüsten gegenwärtig nuklear auf und »modernisieren« ihre Arsenale, in 2025 für insgesamt
etwa 119 Milliarden US-Dollar. Der völkerrechtswidrige Angriff auf den Iran sollte dessen Atomrüstung durch Bombardierungen
verhindern, obwohl darüber aussichtsreiche Verhandlungen im Gange waren. Im Mai endete die
Überprüfungskonferenz zum Nichtverbreitungsvertrag ergebnislos – auch weil die Atommächte ihrer
Vertragsverpflichtung zu atomarer Abrüstung nicht nachkommen. Deutschland und weitere EU-Staaten
haben zudem eine Atomwaffenkooperation mit Frankreich begonnen.
Wird nicht sogar eine deutsche Atombombe erwogen?
Die Spekulationen über eine deutsche Atombombe werden immer wieder laut, aber das ist vertraglich im
Grunde ausgeschlossen. Der Aufbau neuer europäischer Wege der nuklearen Teilhabe, gerade mit
Frankreich, eventuell auch später noch mit England, ist allerdings hochaktuell. Deshalb fordern wir den
Beitritt Deutschlands zum UN-Atomwaffenverbotsvertrag und demonstrieren am Sonnabend noch einmal im
nordrhein-westfälischen Nörvenich. Wir treffen uns zur symbolträchtigen Uhrzeit »fünf vor zwölf« am
Fliegerhorst. Dann folgen eine Demo und Kundgebung auf dem Schlossplatz.
Warum in Nörvenich?
Nörvenich ist der Ausweichflugplatz von Büchel. Hier ist die deutsch-französische
Nuklearwaffenkooperation begründet worden, als Merz und der französische Präsident Emmanuel Macron
sich dort im Juli getroffen haben.
Martin Singe ist in der Friedensbewegung aktiv und Sprecher des Aktionsbündnisses»atomwaffenfrei.jetzt«
https://www.jungewelt.de/artikel/531546.nato-übung-steadfast-noon-das-völkerrecht-steht-dem-entgegen.html
