Das Grundgesetz ist eine Verfassung, die für grundlegende gesellschaftliche Reformen offen ist

Der folgende Artikel verdeutlicht, dass unsere Verfassung alle Möglichkeiten bietet, unsere Gesellschaft zu gestalten und eine entsprechende Gesellschaftsform auf der Basis der im Grundgesetz verankerten Grundrechte zu konstituieren.

Christoph Habermann hat uns diesen Text zur Verfügung gestellt. Er ist zum ersten Mal im Blog der Republik am 29. Juni 2026 erschienen.

Das Grundgesetz ernst nehmen – Eigentum verpflichtet

Eingangsstatement zum „Forum Sozialstaat“ beim „Generationentreffen“ des
Radikaldemokratischen Bildungswerks e.V.am 27. Juni 2026 im Gustav-Stresemann-
Institut Bonn

I.
Nichts gefährdet Demokratie und Rechtsstaat mehr als soziale Ungleichheit, die sich
verfestigt und verstärkt, weil sie politisch gewollt oder zugelassen wird.
Den Müttern und Vätern des Grundgesetzes war das bewusst.
Heute wird die Bundesrepublik Deutschland immer häufiger als „liberale Demokratie“
bezeichnet. – von der FAZ bis zur taz.
Das ist falsch. Die Bundesrepublik Deutschland ist keine „liberale Demokratie“, ganz
gleich, ob man den Begriff „liberal“ im US-amerikanischen Sinne versteht oder im
europäischen Kontext.
Artikel 20 des Grundgesetzes sagt unmissverständlich, warum Deutschland mehr ist,
auf jeden Fall mehr sein will und soll als eine „liberale Demokratie“. Dort heisst es im
ersten Absatz:
„Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.“

Wenn dieser Satz Ernst genommen wird, hat er praktische Folgen.
Lars Brocker, Präsident des Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz, hat dazu am
29. Oktober 2025 in einem Beitrag für die FAZ festgestellt:
„Die Demokratie des Grundgesetzes ist eine soziale Demokratie, so wie auch die
Rechtsstaatlichkeit nur sozial gedacht werden kann. Die drei Staatsstrukturprinzipien
Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Sozialstaatlichkeit sind untrennbar miteinander
verknüpft. Die Erhaltung, Stärkung und gerechte Ausformung des Sozialstaats bleibt
unter dem Grundgesetz eine dauernde, aktuell vielleicht sogar eine der drängendsten
Aufgaben für den Gesetzgeber.“
Wenn vom Sozialstaat die Rede ist, denken die meisten an die sozialen
Sicherungssysteme. Das ist nicht falsch. Beim Sozialstaat geht es aber nicht und
auch nicht in erster Linie um die Höhe von Sozialleistungen. Es geht um mehr. Es
geht um die Sozialordnung unseres Landes.
Im Zentrum stehen sollte immer die Frage, unter welchen Bedingungen der
gesellschaftliche Reichtum erwirtschaftet und wie er verteilt wird.
II.
In den vergangenen Jahrzehnten waren Markt-Orientierung bis hin zur Markt-
Gläubigkeit ausserordentlich stark – trotz der globalen Banken- und Finanzkrise
2007/2008 und der Krisen danach.
Der Markt, der in vieler Hinsicht ein nützlicher Mechanismus sein kann und ist, wurde
vom Mittel zum Zweck. Heute hören wir wieder zu fast allen Themen, die Lösung der
Probleme liege darin, dass der Staat für marktwirtschaftliche Lösungen sorgt und sich
sonst raushalten soll.
Dieses Denken bis hin zur „marktkonformen Demokratie“ hat den gesellschaftlichen
und den politischen Debattenraum stark eingeengt. Grundlegende Veränderungen
der Verteilung des gesellschaftlichen Reichtums sind mit einem Tabu belegt. Das
steht im Gegensatz zu einer Kernaussage und Kernforderung des Grundgesetzes.
Artikel 14, Absatz 2 lautet:
„Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich zum Wohle der Allgemeinheit
dienen.“
Dieser ausdrückliche Auftrag des Grundgesetzes spielt in gesellschaftlichen und
politischen Debatten kaum eine Rolle.
Meistens geht es umgekehrt um die Frage, wie privates Eigentum durch staatliches
Handeln geschützt und gefördert werden könne.
Statt die Sozialpflichtigkeit des Eigentums durchzusetzen, soll die
Eigentumspflichtigkeit staatlichen Handelns zur Norm werden. Das stellt das
Grundgesetz auf den Kopf.
Wer wirklichen Fortschritt für die grosse Mehrheit der Menschen erreichen will, muss
die Sozialpflichtigkeit des Eigentums bei allen politischen Entscheidung massgeblich
berücksichtigen.
Das Bundesverfassungsgericht hat dazu in einer Entscheidung vom 12. Juni 1979 im
Sinne seiner ständigen Rechtssprechung festgestellt:
„Das verfassungsrechtliche Postulat einer am Gemeinwohl orientierten Nutzung des
Privateigentums umfasst das Gebot der Rücksichtnahme auf die Belange derjenigen
Mitbürger, die auf die Nutzung des Eigentumsgegenstands angewiesen sind. Dass
Mass und der Umfang der dem Eigentümer von Verfassungs wegen zugemuteten
und vom Gesetzgeber zu realisierenden Bindung hängt hiernach zunächst davon ab,
ob und in welchem Ausmass das Eigentumsobjekt in einem sozialen Bezug und einer
sozialen Funktion steht. Je stärker der Einzelne auf die Nutzung fremden Eigentums
angewiesen ist, um so weiter ist der Gestaltungsbereich des Gesetzgebers; er
verengt sich, wenn dies nicht oder nur in begrenztem Umfang der Fall ist.“
Was das unter heutigen Bedingungen für die praktische Politik bedeutet, hat Lars
Brocker in seinem Text für die FAZ so formuliert:
Vieles spreche „für eine aus Artikel 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem
Sozialstaatsprinzip ableitbare Schutzpflicht des Staates, in notwendigem Umfang
tatsächliche, insbesondere soziale Ungleichheiten in der Gesellschaft abzubauen.
Weiter gedacht bedeutet dies, dass sich unter Verhältnismässigkeitsgesichtspunkten
gegebenenfalls auch ein Prinzip des Vorrangs von Umverteilung vor
Leistungseinschnitten bei sozial Schwachen herleiten liesse.“
III.
Ich möchte an zwei Themenfeldern deutlich machen, wie der gesellschaftliche und
politische Debattenraum in diesem Sinne erweitert werden sollte.
Das erste Beispiel ist die Steuerpolitik:
Die Steuersätze für sehr hohe Einkommen sind in fast allen westlichen Ländern auf
einem historischen Tiefststand. Es gibt kein Bewusstsein dafür, dass die geringe
Besteuerung sehr hoher Einkommen kein Normalzustand ist.
Bei Helmut Schmidt und Helmut Kohl lag der Spitzensteuersatz in Deutschland die
meiste Zeit bei 56 Prozent. Was damals normal war, gilt heute als jenseits des
Zulässigen.
Heute gibt es erhebliche Unterschiede zwischen den Ländern der OECD. In
Deutschland liegt der Spitzensteuersatz einschliesslich Solidaritätszuschlag bei 47,5
Prozent. In einigen Ländern liegt er deutlich höher:
Dänemark 60,5 Prozent, Österreich 55 Prozent, Frankreich 54,5 Prozent, Spanien 54
Prozent, Belgien 53,3 Prozent und die Niederlande 49,5 Prozent.
Der Blick zurück zeigt, dass früher in vielen Ländern viel höhere Steuern für sehr
hohe Einkommen normal waren.
In Deutschland lag der Spitzensteuersatz 1955 bei 63,45 Prozent.
In Grossbritannien lag der Spitzensteuersatz von 1941 bis Mitte der 1970er Jahre bei
90 Prozent.
In den USA fiel der Spitzensteuersatz bis Ende der 1970er Jahre nicht unter 70
Prozent.
Er galt von den 1960er Jahren für Einkommen ab 200.000 Dollar. Das entspricht
inflationsbereinigt heute einem Einkommen von etwa 2,2 Millionen Dollar.
Wir brauchen auch bei uns in Deutschland endlich wieder deutlich höhere
Steuersätze für Spitzeneinkommen.
Sonst sind die grossen Aufgaben nicht zu schaffen, die sich uns im eigenen Land
stellen und weltweit.
Die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen, der Aufbau und Ausbau einer
nachhaltigen und leistungsfähigen Infrastruktur und der Umbau von Produktion und
Konsum weg vom Raubbau an menschlicher Arbeitskraft und natürlichen Ressourcen
weltweit lassen sich nur erreichen, wenn wir die soziale Ungleichheit im eigenen
Land und zwischen den Ländern stark verringern.
Sonst fehlt es an den nötigen Mitteln und auch an der Zustimmung und
Unterstützung einer grossen Mehrheit der Menschen, ohne die grundlegende
Änderungen im Sinne von ökologischer, sozialer und wirtschaftlicher Nachhaltigkeit
nicht möglich sind. Zu grosse soziale Ungleichheit führt uns gesellschaftlich in eine
Selbstblockade und gefährdet Demokratie und Rechtsstaatlichkeit.
Wolfgang Böckenförde hat das in einem Sondervotum zum Urteil des
Bundesverfassungsgerichts in Sachen Vermögensteuer 1995 so formuliert:
„Im Eigentum gewinnt die Ungleichheit der freigesetzten Gesellschaft zur Materie und
wird Ausgangspunkt neuer Ungleichheit. Stellt man dies unter Sicherung von dessen
unbegrenzter Akkumulation sakrosankt, besteht die Gefahr, dass sich die
Ungleichheit ungezügelt potenzieren kann und sich darüber die freiheitliche
Rechtsordnung selbst aufhebt.“

Diese Gefahr ist heute real. Ungezügelte soziale Ungleichheit wird verstärkt, wenn
denen gegeben wird, die schon viel haben und denen genommen wird, die auf mehr
angewiesen wären.
Das zweite Beispiel für die nötige Erweiterung des gesellschaftlichen und des
politischen Debattenraums ist die Bodenpolitik, besser gesagt, die Tatsche, dass es
seit Jahrzehnten keine Bodenpolitik gibt.
Fast alle Parteien betonen seit Jahren, bezahlbare Wohnungen seien die soziale
Frage unserer Zeit.
Eine der wichtigen sozialen Fragen ist das bestimmt. Wie es ausreichend bezahlbare
Wohnungen geben kann, darüber wird viel geredet und viel gestritten. Da geht es, um
nur einige Beispiele zu nennen, um schnellere Planungs- und
Genehmigungsverfahren, ausreichend Personal auf den kommunalen Bauämtern,
angeblich oder tatsächlich zu hohe Standards beim Bauen und die Gründung oder
die finanzielle Ausstattung kommunaler Wohnungsbaugesellschaften.
Nicht geredet wird über den riesigen Elefanten im Raum: Grund und Boden werden
immer teurer. Das trägt entscheidend dazu bei, dass Wohnungen für immer mehr
Menschen unbezahlbar werden.
Die wichtigste Aufgabe wäre es deshalb, der Bodenspekulation den Boden zu
entziehen. Das setzt entsprechende Änderungen des Baugesetzbuchs voraus, die
der besonderen Sozialpflichtigkeit des Eigentums an Grund und Boden Rechnung
tragen. Das wird seit Jahrzehnten nicht getan.
Radikale, also wirksame Vorschläge dazu hat viele Jahrzehnte lang bis kurz vor
seinem Tod im Jahr 2020 Hans-Jochen Vogel gemacht. Er war kein Gegner des
Marktes, aber mit Blick auf den Bau von Wohnungen sagte er:
„Es muss ein Gebiet geben, in dem für den Umgang und die Nutzung von Grund und
Boden das Allgemeinwohl massgeblich ist, und nicht das, was beim Markt das
treibende Motto ist, nämlich Gewinnerzielung,Vermehrung des Gewinns.“
In diesem Sinne wäre es am besten, wenn der Bau von Wohnungen nur noch auf
Flächen möglich wäre, die im Eigentum der Kommunen sind. Ich kann hier nicht in
die praktischen und gesetzestechnischen Feinheiten gehen, nenne aber noch zwei
Stichworte zur wirksamen Bekämpfung von Bodenspekulation:
Ausweitung des kommunalen Vorkaufsrechts von Flächen zu Preisen unterhalb des
Marktwerts.
Abschöpfung von Wertzuwächsen, die durch Planungsentscheidungen öffentlicher
Stellen entstehen. Hans-Jochen Vogel hat in diesem Zusammenhang immer wieder

auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Januar 1967 hingewiesen, das politisch bis
heute weitgehend ignoriert wird:
„Die Tatsache, dass der Grund und Boden unvermehrbar und unentbehrlich ist,
verbietet es, seine Nutzung dem unübersehbaren Spiel der Kräfte und dem Belieben
des einzelnen vollständig zu überlassen; eine gerechte Rechts- und
Gesellschaftsordnung zwingt vielmehr dazu, die Interessen der Allgemeinheit in weit
stärkerem Masse zur Geltung zu bringen als bei anderen Vermögensgütern.“
Weiter heisst es direkt an die politisch Verantwortlichen gerichtet:
„Das Gebot sozial gerechter Nutzung ist aber nicht nur eine Anweisung für das
konkrete Verhalten des Eigentümers, sondern in erster Linie eine Richtschnur für den
Gesetzgeber, bei der Regelung des Eigentumsinhalts das Wohl der Allgemeinheit zu
beachten. Es liegt hierin die Absage an eine Eigentumsordnung, in der das
Individualinteresse den unbedingten Vorrang vor den Interessen der Gemeinschaft
hat.“
Diesen Auftrag zu erfüllen wäre eine Reform, die diesen Namen verdient, eine
Reform im Interesse der grossen Mehrheit zu Lasten einer kleinen Minderheit.
Gegenwärtig erleben wir ja wieder einmal Beispiele dafür, dass der Begriff „Reform“
für das genaue Gegenteil missbraucht wird.
IV.
Die Qualität und Leistungsfähigkeit des Sozialstaats lässt sich nicht an der Höhe der
Sozialleistungen messen.
Viele Sozialleistungen sind der Versuch, durch Geld Fehlentwicklungen zu korrigieren
oder abzumildern, die das Ergebnis von Markt-Prozessen sind. Das gilt für die
ergänzende Grundsicherung für Menschen mit niedrigen Rente und für Wohngeld,
um nur zwei Beispiele zu nennen.
Der Sozialstaat sollte sich besser darauf konzentrieren, dass möglichst wenig
Menschen auf Wohngeld oder ergänzende Grundsicherung zur Rente angewiesen
sind.
Die wichtigste Voraussetzung dafür ist, dass die Würde der arbeitenden Menschen
auch in entsprechender Bezahlung zum Ausdruck kommt.
Ein höherer Mindestlohn, öffentliche Aufträge nur an Unternehmen mit Tarifbindung,
und allgemein verbindlich erklärte Tarifverträge, die für alle Unternehmen gelten,
senken schon kurzfristig die Ausgaben für Grundsicherung und andere
Sozialleistungen.
Der Sozialstaat sollte durch die höheren Einnahmen aus den Steuern auf sehr hohe
Einkommen und Vermögen für den Ausbau der öffentlichen Infrastruktur sorgen und
klare Regeln schaffen, was die Sozialpflichtigkeit des Eigentums praktisch bedeutet.
Ein Bodenrecht, das Spekulation unmöglich macht und der Bau öffentlich finanzierter
oder geförderter Wohnungen macht auf lange Sicht Wohngeld weitgehend
überflüssig und entlastet die Kommunen bei den Kosten der Unterkunft für
Menschen, die Grundsicherung bekommen.
Eine Politik, die nicht zulässt, dass jedes Jahr 50.000 Schülerinnen und Schüler oder
mehr die Schule ohne Abschluss verlassen, spart auf mittlere und lange Sicht
Grundsicherung und andere Sozialleistungen.
Wichtige öffentliche Dienstleistungen sollten schrittweise kostenlos zur Verfügung
stehen: Vom Essen in Kitas und Schulen über den ÖPNV bis hin zur Nutzung von
Schwimmbädern und Büchereien.
Davon profitieren Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen viel stärker als
von jeder Steuerreform.
Die Grundidee des Liberalismus war es, die Freiheit des Einzelnen und seine Rechte
zu schützen.
Der Grundfehler vieler Liberaler war es, die materiellen Voraussetzungen zu
ignorieren oder zu leugnen, die Menschen brauchen, damit sie ihr Leben frei, nach
den eigenen Vorstellungen und gemeinsam mit anderen gestalten können.
Der Sozialstaat hat nicht mehr und nicht weniger als die Aufgabe, die
Voraussetzungen für gelebte Freiheit aller oder möglichst vieler zu schaffen, indem er
soziale Ungleichheit begrenzt und das Eigentum, von dem andere abhängen,
sozialpflichtig macht, es also nur dann schützt, wenn es zugleich dem Allgemeinwohl
dient.
Das ist der auf vielen Feldern noch immer unerfüllte Auftrag des Grundgesetzes. Ihn
endlich wieder in die Mitte der gesellschaftlichen und politischen Debatte zu bringen
und gegen Widerstände durchzusetzen – innerhalb und ausserhalb der Parlamente –
ist eine lohnende Aufgabe, die immer drängender wird.
Letztlich geht es um gleiche Freiheitschancen für alle – soweit das menschenmöglich
ist.
Wir sollten uns an dem Satz von Jürgen Habermas orientieren, der in der
vergangenen Woche in Frankfurt Titel eines Symposiums zu seinen Ehren war:
„Dass niemand wirklich frei ist, bevor es nicht alle sind.“