Die Friedensbewegung fordert: Deutschland darf keine Beihilfe zu völkerrechtswidrigen Angriffskriegen leisten
Ein Beitrag von Martin Singe und Armin Lauven – Pax Cristi und Friedensforum Bonn
In der Friedensbewegung wurde am 21.4.26 eine Petition für ein „Gesetz zur Untersagung der Nutzung deutschen Hoheitsgebiets und Luftraums für völkerrechtswidrige militärische Einsätze“ gestartet. Die Petition ist an den Deutschen Bundestag gerichtet und fordert ein Gesetz, das jede Beihilfe Deutschlands zu Kriegen, die dem Gewaltverbot der UN-Charta widersprechen, verbietet. Die Initiatoren weisen auf die Unterstützung des völkerrechtswidrigen Angriffs der USA und Israels auf den Iran durch die Bundesregierung hin. Verwiesen wird auf Spanien, das vorgemacht hat, dass Unterstützungsleistungen für solche Kriege unterbleiben können, indem es die Nutzung der Basen auf seinem Territorium untersagt und den Luftraum gesperrt hat. Die Petitionsverfasser hatten zuvor an den Generalbundesanwalt eine Anzeige gegen die Bundesregierung wegen des Verdachts der Beihilfe zu völkerrechtswidrigen Kriegshandlungen gerichtet, die bislang noch unbeantwortet ist.
Wir freuen uns über jeden, der die untenstehende Petition aktiv unterstützt. Je mehr Menschen sich an dieser Aktion beteiligen, desto deutlicher wird sichtbar, dass immer mehr Menschen nicht bereit sind, die militaristische und kriegswirtschaftliche Zeitenwende, die ausschließlich den Interessen der Rüstungsindustrie und der transatlantischen Community der Trump-Freunde dient, zu akzeptieren
Der Wortlaut der Petition
Petition für ein Gesetz zur Untersagung der Nutzung deutschen Hoheitsgebiets
und Luftraums für völkerrechtswidrige militärische Einsätze
Mit dieser Petition fordere ich den Deutschen Bundestag auf, ein Gesetz zu verabschieden,
– das die Bereitstellung deutschen Hoheitsgebiets, Luftraums oder in Deutschland liegender militärischer Einrichtungen für gegenwärtige oder unmittelbar bevorstehende militärische Einsätze ausländischer Streitkräfte untersagt, wenn diese Einsätze gegen die UN-Charta verstoßen oder anderweitig völkerrechtswidrig sind, und
– das verbietet, Rüstungsgüter an Staaten zu liefern oder ihnen auf sonstige Weise zugänglich zu machen, die gegenwärtig einen völkerrechtswidrigen militärischen Einsatz durchführen oder diesen unmittelbar vorbereiten.
Ein „völkerrechtswidriger militärischer Einsatz“ liegt vor, wenn ein bewaffneter Einsatz einer fremden Staatsgewalt gegen einen anderen Staat oder gegen nichtstaatliche Akteure ohne völkerrechtliche Rechtfertigung erfolgt oder in völkerrechtlich verbotener Weise durchgeführt wird.
Begründung:
Der Deutsche Bundestag erlässt dieses Gesetz zur Sicherstellung, dass deutsches Hoheitsgebiet und darauf befindliche militärische Einrichtungen sowie der deutsche Luftraum nicht für völkerrechtswidrige militärische Einsätze von ausländischen Streitkräften genutzt werden können. Das Grundgesetz bindet die deutsche Staatsgewalt an das international geltende Völkerrecht (Artikel 25 und 26). Völkerrechtswidrige Militäreinsätze und jede Form der Beihilfe zu solchen Handlungen sind – auch gemäß Völkerstrafgesetzbuch – verboten. Insbesondere darf sich die Unterstützung eines völkerrechtswidrigen Angriffskriegs – wie im Falle des Krieges der USA und Israels gegen den Iran vom 28.2.-7.4.2026 durch Zurverfügungstellung deutschen Hoheitsgebiets und Luftraums und die Nutzungserlaubnis für Basen und Kommandozentralen – nicht wiederholen.
Vor- und Nachname vollständige Anschrift Datum u. Unterschrift
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Die Petition richtet sich an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages, Platz der Republik 1, 11011 Berlin. Unterschriftslisten zur koordinierten Weiterleitung bitte an Martin Singe, Stiftsgasse 17 A, 53111 Bonn (visdP). Im Falle direkter Zusendung an den Petitionsausschuss bitten wir um Unterrichtung an ArminLauven@gmx.de, um die aktuellen Zahlen der Unterzeichnungen für die Presse bereitzuhalten.
