Leistungserschleichung muss bestraft werden

Endlich hat der deutsche Staat Konsequenzen gezogen: In einer Zeit, in der Deutschland für die Abwehr der im Jahr 2029 mit Sicherheit erfolgenden Invasion der Russen Gelder aus dem Staatshaushalt für Investitionen in die Bundeswehr benötigt, hat ein gewisser Herr C. versucht, einen Betrieb des öffentlichen Nahverkehrs zu betrügen. In einem Campact-Newsletter wird die Geschichte (und dieses ungeheuerliche Vergehen) dankenswerterweise ausführlich dargestellt. Der offenbar wohnungslose C. wurde in seiner Stadt beim Fahren ohne Ticket erwischt. Da er die entsprechende Strafe wegen genereller Zahlungsunfähigkeit nicht zahlen konnte, wurde die Geldstrafe in eine Ersatzfreiheitsstrafe umgewandelt. Der Mann wurde zu 2,5 Jahren Haft verurteilt.

Dem Gericht, das trotz der üblichen Proteste aus dem linksgrünen Milieu, ein solches Urteil gefällt hat, gebührt unsere Hochachtung. In unserem Land darf niemand den Staat bestehlen! Deshalb wurde schon am 1. September 1935 der Paragraph 265A RStGB eingeführt, der das „Erschleichen von Leistungen“ zu einer Straftat macht. Es war halt nicht alles in diesen ansonsten manchmal düsteren Zeiten – man denke nur an den lobenswerten Bau der Autobahnen – schlecht.

Der übliche Hinweis, man solle das Geld für die Haushaltskonsolidierung durch die Besteuerung der Reichen besorgen, verkennt natürlich, dass diese sogenannten Reichen die Leistungsträger*innen unserer Gesellschaft sind und ihren Wohlstand mit harter Arbeit und klugem unternehmerischen Handeln erworben haben.

Einige unverbesserliche linke Spinner meinen, das Vergehen verharmlosen zu können, weil es sich lediglich um einen Betrag von 3,80€ gehandelt habe und dieser Betrag in keinem Verhältnis zu dem mit der Haftstrafe verbundenen bürokratischen Aufwand von ca. 150.000€ stehe. Dieser Haltung liegt ein Denkfehler solcher auch in anderer Hinsicht vaterlandsloser Gesellen zugrunde:

 Erstens geht es hier um das Prinzip!!! Wo kämen wir denn hin, wenn ein solches Vergehen nicht geahndet würde???

Zweitens sollte der Grundsatz gelten: Was damals Recht war, kann heute nicht Unrecht sein!

Kann sich jemand daran erinnern, welcher bundesdeutsche Politiker diese weisen Worte gesprochen hat?

In diesem Sinne… Gerd Pütz, Bonn